Ansprechpartner
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Neugestaltung und Ausbau
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Ziel des Verfahrens
Der Antrag richtet sich darauf, die infolge des Braunkohlentagebaues Cottbus-Nord für die allgemeine Landeskultur entstandenen Nachteile zu mindern und zu beseitigen. Ein entsprechender Regelungsbedarf ist gegeben, nachdem in der Vergangenheit in
erheblichem Maße privates Eigentum durch den Braunkohletagebau „in „Anspruch genommen wurde und nun bis zum Abschluss der laufenden Rekultivierung durch das Braunkohleunternehmen die Landschaftsstrukturen und Nutzungsverhältnisse völlig
verändert werden. Dazu ist das Eigentum in der Bergbaufolgelandschaft zum Braunkohletagebau Cottbus-Nord neu zu ordnen. Die nach dem Abschlussbetriebsplan herzustellenden Wege und Gewässer wie auch alle weiterhin herzustellenden Nutzungen sind im Ergebnis der Bodenordnung durch entsprechende Flurstücksstrukturen abzubilden. Neben dem Abschlussbetriebsplan findet in Bezug auf die wasserbaulichen Veränderungen im Zuge der Rekultivierung das laufende wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Regulierung und Lage der Vorfluter und der Einlass- und Auslassbauwerke Berücksichtigung. Zur Gewährleistung der Erschließung aller mit der Bodenordnung auszubildenden Abfindungsflächen bedarf es ggf. der Verdichtung des nach dem Abschlussbetriebsplan herzustellenden Wegenetzes. Die mit der Bodenordnung auszuweisenden Zweckgrundstücke sind entsprechend ihrer Funktion geeigneten Trägem zuzuweisen. Bislang im Tagebau gelegenes privates Eigentum ist anspruchsgerecht durch Zuweisung nutzbarer Abfindungsgrundstücke abzufinden, die Verfügbarkeit des Eigentums ist insofern wiederherzustellen und somit der bislang bestehende Konflikt durch die Inanspruchnahme privaten Eigentums durch den Bergbau auszuräumen. Darüber hinaus sind die rekultivierten Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzungen zu gestalten, um die weiteren Verwertungsabsichten des Bergbaubetreibers zu unterstützen. Aufbauend auf den Planungen des Bergbaubetreibers bestehen weiterhin kommunale Planungen zur weiteren vielseitigen Entwicklung des Gebietes. Bei der Neuordnung des Eigentums in der Bergbaufolgelandschaft und in den verfahrenseinbezogenen Randbereichen des „Tagebaus“ sind jeweils auch agrarstrukturelle allgemeine Ziele der Flurbereinigung beachtlich. Randbereiche, in denen Defizite in der Agrarstruktur durch bestehenden Splitterbesitz und Erschließungsdefizite festgestellt wurden, werden vor diesem Hintergrund in das
Verfahren einbezogen, soweit diese Bereiche zugleich als Zielkulisse für die Bedienung aus dem Tagebau zu verlagernder Flächen geeignet sind.
Verfahrensdaten
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Größe: |
2362 ha |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
132 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
1437 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
Keine Angaben |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
01.03.2017 |
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Einleitungsbeschluss: |
04.04.2017 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
08.03.2022 |
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Vorstandswahl: |
18.07.2017 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
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Vorläufige Besitzeinweisung: |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
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Schlussfeststellung: |
TG Daten
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Name: |
Cottbuser Ostsee |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Herr René Matusch |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Cottbuser Ostsee |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
Angaben folgen |
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davon Fördermittel: |
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davon Eigenanteil: |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
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( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
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