Ansprechpartner
Albin Remling
Projektleitung Bodenordnung
albin.remling(at)vlf-brandenburg.de
Tel: +49 (0)331 704 22 -82
Fax: +49 (0)331 704 22 -19
Neugestaltung und Ausbau
Beate Amler
Finanzen
beate.amler(at)vlf-brandenburg.de
Tel: +49 (0)331 704 22 -21
Fax: +49 (0)331 704 22 -19
Ziel des Verfahrens
Zweck des Verfahrens ist es, die infolge des Braunkohlentagebaus Kostebrau für die allgemeine Landeskultur entstandenen Nachteile zu beseitigen, die durch die Inanspruchnahme der Fläche durch den Braunkohlenabbau entstanden sind. Das Verfahren dient dazu, die von der Sanierungsplanung vorgesehenen Ziele zu ermöglichen, insbesondere eine funktionsfähige Agrarstruktur wiederherzustellen. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist eine Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes im ehemaligen Tagebaugebiet unerlässlich. Es ist unzweckmäßig und volkswirtschaftlich nicht vertretbar, die alten Eigentums-, Besitz- und Erschließungsstrukturen wiederherzustellen. Vielmehr soll das Verfahrensgebiet unter Beachtung der heutigen Landschaftsstruktur neu gestaltet werden, wie es den gegenseitig abzuwägenden Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Hierzu ist im einzelnen erforderlich, den ländlichen Grundbesitz nach Wiedernutzbarmachung nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen und zweckmäßig zu gestalten sowie durch Wege neu zu erschließen. Bodenschützende sowie verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen sind vorzunehmen und schließlich gesicherte Bodenrechtsverhältnisse wiederherzustellen. Durch die Teilung in zwei Verfahrensgebiete (Teilgebiet I – Bergheider See und Teilgebiet II – Kostebrau) können die Teilgebiete nacheinander und unabhängig voneinander, nach unterschiedlichen zeitlichen Vorgaben der Sanierungsarbeiten bearbeitet werden. Für das Verfahrensgebiet Bergheider See ist Besitz und Eigentum mit dem Flurbereinigungsplan beschleunigt zu regeln. Die Zuteilungen für die Grundstückseigentümer sind zeitnah zu planen und im Flurbereinigungsplan festzusetzen. Für die Beteiligten im Verfahrensgebiet Bergheider See ist es unzumutbar auf die Verfügungsberechtigung über ihre Abfindungsgrundstücke zu warten, bis auch im Verfahrensgebiet Kostebrau abschließende Regelungen getroffen sind.
Verfahrensdaten
Größe: 4461_a6e935-1c> |
17.942 ha 4461_c8ef6b-18> |
Beteiligte Grundstückseigentümer: 4461_dd72c1-f2> |
102 4461_56edea-88> |
Flurstücke vor Neuordnung: 4461_751955-2f> |
1.424 4461_203117-e0> |
Flurstücke nach Neuordnung: 4461_2b0376-cf> |
253 4461_b28400-59> |
Verfahrenschronologie
Aufklärung der Beteiligten: 4461_0326d4-81> |
12.09.2002 4461_b4e5ce-cd> |
Einleitungsbeschluss: 4461_5be0c6-0f> |
03.12.2002 4461_21106d-c7> |
Letzter Änderungsbeschluss: 4461_48fb3e-4f> |
22.05.2013 4461_92cd69-1b> |
Vorstandswahl: 4461_0b7ee2-d7> |
27.03.2003 4461_7c8ac6-fc> |
Feststellung der Wertermittlung: 4461_09c061-19> |
12.02.2006 4461_3e735a-53> |
Durchführung der Planwunschgespräche: 4461_b799da-fd> |
2005 – 2006 4461_582c66-bf> |
Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: 4461_98e844-24> | 4461_998deb-89> |
Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: 4461_eefe64-2c> | 4461_df0fdd-5b> |
Vorläufige Besitzeinweisung: 4461_2a1bb8-0e> | 4461_a8f8bb-f2> |
(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: 4461_1b4004-86> | 4461_128206-a8> |
Schlussfeststellung: 4461_4d8b53-e9> | 4461_02aae7-3b> |
TG Daten
Name: 4461_4881c3-0b> |
Kostebrau 4461_70e282-33> |
Vorstandsvorsitzende(r): 4461_e8dc41-18> |
Herr Wilfried Brödno 4461_16cc31-71> |
zugehörige(s) Verfahren: 4461_a38328-b1> |
Bergheider See (Teilgebiet I); Kostebrau (Teilgebiet II) 4461_6e063d-fc> |
Eingesetzte Finanzen
Gesamtinvestitionen*: 4461_ea4c40-18> |
Angaben folgen 4461_a73610-d7> |
davon Fördermittel: 4461_be5ad0-fe> | 4461_f84409-fc> |
davon Eigenanteil: 4461_c25f0d-d2> | 4461_db652e-2e> |
davon Mittel Unternehmensträger: 4461_5c46be-d4> | 4461_9181b9-94> |
( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) 4461_4541fc-3e> | 4461_1e391f-db> |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
Die Dokumente auf dieser Seite wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen veröffentlicht, aber für die hier dargebotenen Informationen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit.