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Ziel des Verfahrens
Frühere Infrastrukturmaßnahmen haben den Landschaftsraum im Oderbruch stark verändert. Neue Gräben und Wege zerschneiden viele Flurstücke und verlaufen oft über private Grundstücke. In vielen Fällen fehlt eine rechtlich gesicherte Erschließung – rund 13,7 % der Flächen gelten als nicht erschlossen. Auch die heutige Struktur der Flurstücke passt nicht mehr zur modernen landwirtschaftlichen Nutzung. Zersplitterte Eigentumsverhältnisse und unklare Wegerechte erschweren die Bewirtschaftung zusätzlich. Ziel der Flurbereinigung ist es, den ländlichen Grundbesitz neu zu ordnen – im Einklang mit Eigentumsverhältnissen, Bewirtschaftung und den topografischen Gegebenheiten. Wege und Gewässer sollen gesichert und neu ausgewiesen, Hofstellen im Außenbereich geregelt werden. Die Flurbereinigung wurde auf Antrag von Landwirten, vom Amt Golzow und dem Gewässer- und Deichverband Oderbruch eingeleitet. Sie schafft eine Verbesserung der allgemeine Landeskultur und der Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe.
Verfahrensdaten
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Größe: |
1.725 ha |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
309 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
1.164 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
21.03.2013 |
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Einleitungsbeschluss: |
15.10.2013 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
18.10.2022 |
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Vorstandswahl: |
03.06.2014 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
23.08.2023 |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
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TG Daten
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Name: |
Küstriner Vorland |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Herr Frank Tiggemann |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Küstriner Vorland, Küstriner Vorland – Am Park |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
Angaben folgen |
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davon Fördermittel: |
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davon Eigenanteil: |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
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( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
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