Verfahrenskosten sind persönliche und sächliche Kosten der Behördenorganisation bei einer Flurneuordnung. Hierzu gehören im Wesentlichen die Verwaltungskosten sowie die Kosten für vorbereitende, planende und gestaltende Tätigkeit, für rechnerische, vermessungs-, kataster- und grundbuchtechnische Arbeiten. Die Verfahrenskosten eines Flurbereinigungsverfahrens trägt das Land Brandenburg.