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Glossar

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Rechtsmittel

Gegen Verwaltungsakte im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens kann Widerspruch bei der erlassenden Stelle eingelegt werden. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, wird der Widerspruch der oberen Flurbereinigungsbehörde vorgelegt. Wird auch hier keine einvernehmliche Lösung erzielt, kann Klage beim Verwaltungsgerichtshof (Senat für Flurbereinigung) erhoben werden.

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Sachverständige

Für die Wertermittlung der wesentlichen Grundstücksbestandteile (Scheunen, Weinberghäuschen etc.) werden Sachverständige hinzugezogen.

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Schlussfeststellung

Die abschließende Bewertung und Feststellung der Ergebnisse eines Flurneuordnungsverfahrens. Hierbei werden die neu geordneten Flächen und Infrastrukturen überprüft und rechtlich festgelegt.

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Teilnehmer

Personen oder Organisationen, die an einem Flurneuordnungsverfahren teilnehmen. Dies können Grundeigentümer, Landwirte, Kommunen, öffentliche Institutionen oder andere Beteiligte sein, die von den Veränderungen und Maßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung betroffen sind oder daran interessiert sind. Die Teilnehmer haben Rechte und Pflichten im Verfahren und sind in Entscheidungsprozesse eingebunden.

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Teilnehmergemeinschaft

Eine Gruppe von Grundstückseigentümern und anderen Beteiligten, die gemeinsam am Flurneuordnungsverfahren teilnehmen und an den Entscheidungen zur Umgestaltung der Flächen beteiligt sind.

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Träger öffentlicher Belange

„Träger öffentlicher Belange“ sind Personen oder Organisationen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Rolle oder ihrer Fachkenntnisse ein berechtigtes Interesse an bestimmten Entscheidungen oder Planungen im öffentlichen Bereich haben. Sie werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Rahmen von Bauleitplanungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen, gehört und ihre Stellungnahmen müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Träger öffentlicher Belange können beispielsweise […]

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Verfahrenskosten

Verfahrenskosten sind persönliche und sächliche Kosten der Behördenorganisation bei einer Flurneuordnung. Hierzu gehören im Wesentlichen die Verwaltungskosten sowie die Kosten für vorbereitende, planende und gestaltende Tätigkeit, für rechnerische, vermessungs-, kataster- und grundbuchtechnische Arbeiten. Die Verfahrenskosten eines Flurbereinigungsverfahrens trägt das Land Brandenburg.

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Vermessung

Im Rahmen der Flurneuordnung wird die gesamte Gebietsgrenze festgestellt, d.h. alle Punkte der Außengrenze des Verfahrensgebietes werden überprüft und nach modernsten Erkenntnissen neu vermessen und in der Regel abgemarkt. Die neuen Flurstücke innerhalb des Verfahrensgebietes entstehen durch Berechnung. Diese neuen Grenzpunkte werden abgesteckt aber in der Regel nicht mehr abgemarkt. Die alten Flurstücke werden nicht […]

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Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

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Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg

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Friedrich-Engels-Str. 23
14473 Potsdam


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Fax +49 (0)331 - 70422 - 19


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