Eigenanteil
Der Eigenanteil ist der Teil der Ausführungskosten, der nicht durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und Leistungen Dritter gedeckt ist und der von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgebracht werden muss.
Mehr erfahrenDer Eigenanteil ist der Teil der Ausführungskosten, der nicht durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und Leistungen Dritter gedeckt ist und der von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgebracht werden muss.
Mehr erfahrenDie von einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer eingebrachten Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Einlage.
Mehr erfahrenDie Flurneuordnung wird durch Zuschüsse zu den Ausführungskosten (Fördermittel), sonstige Leistungen Dritter und Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziert. Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land Brandenburg.
Mehr erfahrenDas rechtliche Rahmenwerk, das die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren regelt. Es legt die Verfahrensschritte, Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die rechtlichen Grundlagen für die Neuordnung der Flächen fest.
Mehr erfahrenDie Flurneuordnung ist ein Instrument zur Entwicklung der ländlichen Räume, das Nutzungsinteressen und Grundeigentumsverhältnisse moderiert.
Mehr erfahrenEin rechtliches Verfahren zur Neuordnung von landwirtschaftlichen Flächen, Wegen und anderen Grundstücken in einem bestimmten Gebiet. Ziel ist es, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und die Infrastruktur im ländlichen Raum zu optimieren.
Mehr erfahrenDas Flurstück ist ein eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer Nummer, der Flurstücksnummer, gebucht ist. Eine Flurstücksnummer darf in einer Gemarkung oder Flur nur einmal vorkommen.
Mehr erfahrenDie freiwillige Abgabe von Land durch Grundeigentümer im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens. Dies kann erforderlich sein, um eine effiziente Neuordnung der Flächen und eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen zu ermöglichen.
Mehr erfahrenAlle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bzw. mehrere zusammengehörende Beteiligte (z. B. Eheleute) erhalten für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens eine Ordnungsnummer, die aus den übersandten Unterlagen zur Flurneuordnungersichtlich ist. Dieses Ordnungsmerkmal sollte bei allen Anfragen angegeben werden.
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