Der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen ist die landschaftsgerechte Herstellung aller im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für den Ausbau ist die Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch die obere Flurbereinigungsbehörde.
Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft sind die in einem Flurbereinigungsverfahren hergestellten Anlagen, die den gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dienen. Hierunter fallen in erster Linie ländliche Erschließungs- und Verbindungswege, Brücken, Fußwege, Radwege, Gräben, Rückhaltebecken, Retentionsräume, Erosionsschutzanlagen, Einzel-, Reihen- und Gehölzpflanzungen sowie andere gemeinschaftlich nutzbare Einrichtungen und Ausgleichsmaßnahmen.