Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bzw. mehrere zusammengehörende Beteiligte (z. B. Eheleute) erhalten für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens eine Ordnungsnummer, die aus den übersandten Unterlagen zur Flurneuordnungersichtlich ist. Dieses Ordnungsmerkmal sollte bei allen Anfragen angegeben werden.