„Träger öffentlicher Belange“ sind Personen oder Organisationen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Rolle oder ihrer Fachkenntnisse ein berechtigtes Interesse an bestimmten Entscheidungen oder Planungen im öffentlichen Bereich haben. Sie werden in Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Rahmen von Bauleitplanungen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen, gehört und ihre Stellungnahmen müssen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Träger öffentlicher Belange können beispielsweise Umweltverbände, Naturschutzorganisationen, Anwohnerinitiativen, Wirtschaftsverbände oder auch Behörden sein. Ihre Einbindung dient dazu, die Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen und einen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessengruppen herbeizuführen.