Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Schönermark im Landkreis Uckermark wurden bei der Freigabe des Zuteilungsentwurfes vom Dezember 2017 diverse Auflage erteilt. Unter anderen wiesen einzelne Abfindungsflurstücke Erschließungsmängel auf, die bis zu endgültigen Aufstellung des Flurbereinigungsplanes behoben sein müssen.
Betroffen davon waren zwei Flurstücke entlang der Landesstraße L285 zwischen Schönermark und Biesenbrow. Nach Abstimmungen mit den zuständigen Behörden konnte der Mangel behoben werden.
Die Bauarbeiten wurden kurzfristig von der Firma Kolow-Bau aus Angermünde ausgeführt und somit ist die Erschließung der Flurstücke gesichert.
