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Neugestaltung und Ausbau
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Ziel des Verfahrens
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft hat als Träger von Maßnahmen nach § 86 Abs. 1 FlurbG am 16.07.2001 einen Antrag auf Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens gestellt. Zweck des Verfahrens ist es, die infolge des Braunkohlentagebaus Seese-West für die allgemeine Landeskultur entstandenen Nachteile zu beseitigen die durch die Inanspruchnahme der Fläche durch den Braunkohlenabbau entstanden sind. Das Verfahren dient dazu die von der Sanierungsplanung vorgesehenen Ziele zu ermöglichen, insbesondere eine funktionsfähige Agrarstruktur wiederherzustellen. Zur Verwirklichung dieser Ziele ist eine Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes im ehemaligen Tagebaugebiet unerlässlich. Es ist unzweckmäßig und volkswirtschaftlich nicht vertretbar, die alten Eigentums-, Besitz und Erschließungsstrukturen wiederherzustellen. Vielmehr soll das Verfahrensgebiet unter Beachtung der heutigen Landschaftsstruktur neu gestaltet werden, wie es den gegenseitig abzuwägenden Interessen der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert.
Verfahrensdaten
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Größe: |
3.502 ha |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
185 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
1.070 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
06.06.2001 |
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Einleitungsbeschluss: |
03.09.2001 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
30.07.2009 |
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Vorstandswahl: |
27.11.2001 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
05.12.2003 |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
2003 – 2004 |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
2005 |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
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Vorläufige Besitzeinweisung: |
2010 |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
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Schlussfeststellung: |
TG Daten
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Name: |
Seese-West |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Herr Lothar Vonau |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Seese-West |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
Angaben folgen |
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davon Fördermittel: |
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davon Eigenanteil: |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
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( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
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