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Neugestaltung und Ausbau
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Ziel des Verfahrens
Für den Neubau der Ortsumgehung werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Dadurch werden Besitzstücke abgetrennt und unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen entstehen. Ebenso wird durch die Unterbrechung bestehender Wegeverbindungen die Zuwegung zu den Grundstücken erschwert.
Das Flurbereinigungsverfahren soll die durch das Unternehmen zu erwartenden landeskulturellen Nachteile durch Neueinteilung der Grundstücke, Schaffung eines den Erfordernissen entsprechenden Wegenetzes und durch andere landeskulturelle Maßnahmen so weit wie möglich abwenden oder mildern. Für dann noch verbleibende Nachteile ist vom Unternehmensträger eine Geldentschädigung zu zahlen. Es ist beabsichtigt, die für das Unternehmen benötigten Flächen freihändig zu erwerben, so dass von den Teilnehmern kein Land gemäß § 88 Nr. 4 FlurbG (Landabzug) aufzubringen ist.
Verfahrensdaten
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Größe: |
843 ha |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
355 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
993 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
594 |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
05.07.2001 |
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Einleitungsbeschluss: |
09.08.2001 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
20.01.2010 |
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Vorstandswahl: |
18.10.2001 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
05.12.2005 |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
2005 – 2006 |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
12.04.2005 |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
17.10.2012 |
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Vorläufige Besitzeinweisung: |
20.06.2008 |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
14.11.2014 |
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Schlussfeststellung: |
19.12.2017 |
TG Daten
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Name: |
Ortsumgehung Luckau B87 |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Herr Johannes Georg Fritzsche |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Ortsumgehung Luckau B87 |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
Angaben folgen |
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davon Fördermittel: |
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davon Eigenanteil: |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
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( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
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