Ansprechpartner
Carolin Gollasch
Projektleitung Bodenordnung
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Noch zu Benennen
Neugestaltung und Ausbau
Hannes Werner
Finanzen
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Ziel des Verfahrens
Der besondere Zweck des Flurbereinigungsverfahrens besteht in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, in der eigentumsrechtlichen Regelung des vorhandenen Wege- und Gewässernetzes sowie der Auflösung von Landnutzungskonflikten entsprechend der historischen und gegenwärtigen Bedingungen und Beziehungen im Verfahrensgebiet. Zersplitterte Eigentumsflächen sollen zur Verbesserung der Agrarstruktur möglichst weitgehend unter Beachtung der Bewirtschaftungsverhältnisse arrondiert werden. Bestehende Erschließungsdefizite sollen beseitigt und die Flurstücke zweckmäßig gestaltet werden. Im Verfahrensgebiet wurden Straßen und Wege gebaut sowie Meliorationsanlagen und Windschutzhecken errichtet, obwohl das Eigentum unter diesen Anlagen unverändert blieb. In der Folge verlaufen Wege und Gräben auf etwa 8 km auf fremden Grund und Boden. Mit der Neuordnung des Verfahrensgebietes werden die natürlichen (topographischen) Grenzen mit dem Eigentum in Übereinstimmung gebracht und die volle Verfügbarkeit des Eigentums für den einzelnen Bodeneigentümer wiederhergestellt. Soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, sollen im Flurbereinigungsgebiet gemeinschaftliche Anlagen geschaffen werden. Ländliche Wege sollen eigentumsrechtlich geregelt und demgemäß ausgewiesen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen der am Verfahren teilnehmenden Betriebe hergestellt werden. Die für gemeinschafltiche und öffentliche Anlagen benötigten Flächen sollen im Verfahren bereitgestellt werden.
Verfahrensdaten
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Größe: |
2.234 |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
187 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
946 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
17.06.2014 |
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Einleitungsbeschluss: |
26.08.2015 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
28.01.2025 |
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Vorstandswahl: |
27.09.2016 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
30.01.2025 |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
Mai – August 2022 |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
02.11.2022 |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
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Vorläufige Besitzeinweisung: |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
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Schlussfeststellung: |
TG Daten
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Name: |
Niederer Fläming I |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Frau Arndt |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Niederer Fläming I |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
Angaben folgen |
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davon Fördermittel: |
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davon Eigenanteil: |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
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( *incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Angaben folgen
Bekanntmachungen
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