Ansprechpartner
Scarlett von Veh
Projektleitung Bodenordnung
scarlett.von.veh(at)vlf-brandenburg.de
Tel: +49 (0)331 704 22 -56
Fax: +49 (0)331 704 22 -19
Noch zu Benennen
Neugestaltung und Ausbau
Noch zu Benennen
Finanzen
Ziel des Verfahrens
Der besondere Zweck des Flurbereinigungsverfahrens besteht darin, Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern durchzuführen, sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung und Änderung von Infrastrukturanlagen entstanden sind und die entstandenen Landnutzungskonflikte aufzulösen. Der besondere Zweck des Flurbereinigungsverfahrens besteht darin, Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern durchzuführen, sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung und Änderung von Infrastrukturanlagen entstanden sind und die entstandenen Landnutzungskonflikte aufzulösen. Die Notwendigkeit der Flurneuordnung ergibt sich aus den vorhandenen Erschließungsdefiziten, den erheblichen Differenzen zwischen der Bewirtschaftungs-, Pacht- und Infrastruktur sowie den Eigentumsverhältnissen. Diese Nutzungskonflikte resultieren unter anderem aus den durchgeführten Meliorationsmaßnahmen sowie Wegeausbauten über privaten Grund und Boden. Die daraus resultierende Zerschneidung bzw. Zersplitterung der Eigentumsflächen hat unrentable Bewirtschaftungsverhältnisse zur Folge. Die Arrondierung von zersplittertem und missgeformtem Grundbesitz soll die Agrarstruktur und Bewirtschaftbarkeit verbessern. Des Weiteren bestehen Konflikte durch unterschiedliche Nutzungsansprüche, die durch das Flurbereinigungsverfahren aufgelöst werden sollen. So wird in dem Entwicklungskonzept Pfefferfließ vom Januar 2007 eine teilweise Umgestaltung der Topographie zur Sicherung und Entwicklung wesentlicher naturschutzfachlicher Ziele angestrebt. Für die weiter Umsetzung durch den Maßnahmeträger im Flurbereinigungsgebiet besteht der Vorteil, dass die Flurstücksgrenzen der Örtlichkeit angepasst und somit Missformen der Grundstücke vermieden werden. Die Regelung der Eigentumsverhältnisse ermöglicht die langfristige Entwicklung der geplanten Maßnahmen im Eigentum des Maßnahmeträgers, um Nutzungseinschränkungen auf Flächen Dritter zu vermeiden. Soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, sollen im Flurbereinigungsgebiet gemeinschaftliche Anlagen geschaffen werden. Ländliche Wege sollen zur Erschließung der Grundstücke neu ausgewiesen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen der am Verfahren teilnehmenden Betriebe hergestellt werden. Darüber hinaus sollen die von der Gemeinde Nuthe-Urstromtal für den Tourismus geplanten Maßnahmen in das Flurbereinigungsverfahren integriert und ggf. umgesetzt werden.
Verfahrensdaten
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Größe: |
1.050 ha |
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Beteiligte Grundstückseigentümer: |
200 |
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Flurstücke vor Neuordnung: |
1.015 |
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Flurstücke nach Neuordnung: |
Verfahrenschronologie
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Aufklärung der Beteiligten: |
23.07.2013 |
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Einleitungsbeschluss: |
30.08.2013 |
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Letzter Änderungsbeschluss: |
16.10.2018 |
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Vorstandswahl: |
04.12.2013 |
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Feststellung der Wertermittlung: |
27.07.2017 |
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Durchführung der Planwunschgespräche: |
2017 – 2018 |
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Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: |
05.06.2019 |
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Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: |
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Vorläufige Besitzeinweisung: |
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(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: |
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Schlussfeststellung: |
TG Daten
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Name: |
Pfefferfliess |
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Vorstandsvorsitzende(r): |
Herr Markus Röthel |
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zugehörige(s) Verfahren: |
Pfefferfliess |
Eingesetzte Finanzen
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Gesamtinvestitionen*: |
955.000,00 € |
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davon Fördermittel: |
716.000,00 € |
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davon Eigenanteil: Eigenanteil finanziert: |
239.000,00 € Gemeinde Nuthe-Urstromtal und landwirtschaftliche Unternehmen |
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davon Mittel Unternehmensträger: |
0,00 € |
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(* incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) |
Maßnahmen der Neugestaltung
Feldlage:
101: Panzerstraße
102: Zufahrt zur L 37
105: Klinkenmühler Weg
106: Weg an der Obermühle
Bekanntmachungen
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