Ansprechpartner
Scarlett von Veh
Projektleitung Bodenordnung
scarlett.von.veh(at)vlf-brandenburg.de
Tel: +49 (0)331 704 22 -56
Fax: +49 (0)331 704 22 -19
Noch zu Benennen
Neugestaltung und Ausbau
Noch zu Benennen
Finanzen
Ziel des Verfahrens
Der besondere Zweck des Flurbereinigungsverfahrens besteht darin, Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern durchzuführen, sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung und Änderung von Infrastrukturanlagen entstanden sind und die entstandenen Landnutzungskonflikte aufzulösen. Der besondere Zweck des Flurbereinigungsverfahrens besteht darin, Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern durchzuführen, sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung und Änderung von Infrastrukturanlagen entstanden sind und die entstandenen Landnutzungskonflikte aufzulösen. Die Notwendigkeit der Flurneuordnung ergibt sich aus den vorhandenen Erschließungsdefiziten, den erheblichen Differenzen zwischen der Bewirtschaftungs-, Pacht- und Infrastruktur sowie den Eigentumsverhältnissen. Diese Nutzungskonflikte resultieren unter anderem aus den durchgeführten Meliorationsmaßnahmen sowie Wegeausbauten über privaten Grund und Boden. Die daraus resultierende Zerschneidung bzw. Zersplitterung der Eigentumsflächen hat unrentable Bewirtschaftungsverhältnisse zur Folge. Die Arrondierung von zersplittertem und missgeformtem Grundbesitz soll die Agrarstruktur und Bewirtschaftbarkeit verbessern. Des Weiteren bestehen Konflikte durch unterschiedliche Nutzungsansprüche, die durch das Flurbereinigungsverfahren aufgelöst werden sollen. So wird in dem Entwicklungskonzept Pfefferfließ vom Januar 2007 eine teilweise Umgestaltung der Topographie zur Sicherung und Entwicklung wesentlicher naturschutzfachlicher Ziele angestrebt. Für die weiter Umsetzung durch den Maßnahmeträger im Flurbereinigungsgebiet besteht der Vorteil, dass die Flurstücksgrenzen der Örtlichkeit angepasst und somit Missformen der Grundstücke vermieden werden. Die Regelung der Eigentumsverhältnisse ermöglicht die langfristige Entwicklung der geplanten Maßnahmen im Eigentum des Maßnahmeträgers, um Nutzungseinschränkungen auf Flächen Dritter zu vermeiden. Soweit es der Zweck der Flurbereinigung erfordert, sollen im Flurbereinigungsgebiet gemeinschaftliche Anlagen geschaffen werden. Ländliche Wege sollen zur Erschließung der Grundstücke neu ausgewiesen und zur Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen der am Verfahren teilnehmenden Betriebe hergestellt werden. Darüber hinaus sollen die von der Gemeinde Nuthe-Urstromtal für den Tourismus geplanten Maßnahmen in das Flurbereinigungsverfahren integriert und ggf. umgesetzt werden.
Verfahrensdaten
Größe: 4275_a61dae-2e> |
1.050 ha 4275_b33fc1-71> |
Beteiligte Grundstückseigentümer: 4275_99b892-20> |
200 4275_7cd8a0-8e> |
Flurstücke vor Neuordnung: 4275_67f0ed-7c> |
1.015 4275_0c5b25-d7> |
Flurstücke nach Neuordnung: 4275_66ebe4-21> | 4275_582973-c3> |
Verfahrenschronologie
Aufklärung der Beteiligten: 4275_fb5eff-b4> |
23.07.2013 4275_684395-51> |
Einleitungsbeschluss: 4275_5ef684-6b> |
30.08.2013 4275_906247-eb> |
Letzter Änderungsbeschluss: 4275_7efefa-ce> |
16.10.2018 4275_6a5b7c-ec> |
Vorstandswahl: 4275_887339-5d> |
04.12.2013 4275_cf36be-00> |
Feststellung der Wertermittlung: 4275_3745e0-40> |
27.07.2017 4275_455f5a-a3> |
Durchführung der Planwunschgespräche: 4275_caea35-43> |
2017 – 2018 4275_2aa47d-c4> |
Genehmigung des Plans nach § 41 FlurbG: 4275_1d469a-73> |
05.06.2019 4275_1cdd69-f0> |
Bekanntgabe des Bodenordnungsplans: 4275_56f59b-b3> | 4275_05b796-fe> |
Vorläufige Besitzeinweisung: 4275_114209-f7> | 4275_354f94-56> |
(Vorzeitige) Ausführungsanordnung: 4275_f69bf5-9f> | 4275_e6329c-40> |
Schlussfeststellung: 4275_e4b6cf-ff> | 4275_77d444-6f> |
TG Daten
Name: 4275_06606c-c8> |
Pfefferfliess 4275_e16596-82> |
Vorstandsvorsitzende(r): 4275_2027e7-19> |
Herr Markus Röthel 4275_2b393d-93> |
zugehörige(s) Verfahren: 4275_287cab-18> |
Pfefferfliess 4275_d34863-b2> |
Eingesetzte Finanzen
Gesamtinvestitionen*: 4275_9f43f2-c1> |
955.000,00 € 4275_3a6d4c-d3> |
davon Fördermittel: 4275_35314e-1f> |
716.000,00 € 4275_3ce798-08> |
davon Eigenanteil: Eigenanteil finanziert: 4275_176df1-e3> |
239.000,00 € Gemeinde Nuthe-Urstromtal und landwirtschaftliche Unternehmen 4275_0cb36c-f2> |
davon Mittel Unternehmensträger: 4275_17f8fa-46> |
0,00 € 4275_6c31aa-31> |
(* incl. Förder- und anderer Investitionsmittel) 4275_c931a5-a3> | 4275_f6a4d3-45> |
Maßnahmen der Neugestaltung
Feldlage:
101: Panzerstraße
102: Zufahrt zur L 37
105: Klinkenmühler Weg
106: Weg an der Obermühle
Bekanntmachungen
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