Aufgaben & Rechtsvorschriften

Der VLF ist ein Zusammenschluss von Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nimmt  Aufgaben sowohl nach seiner Satzung, als auch Kraft Gesetzes wahr. Als kompetenter und erfahrener Partner unterstützt der VLF seine Mitglieder bei der Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen und entlastet sie bei den durchzuführenden Aufgaben. Die Teilnehmergemeinschaft ist weiterhin Trägerin des Verfahrens.

Der Verband dient der gemeinsamen Durchführung von Aufgaben, die seinen Mitgliedern nach § 18 Absatz 1 FlurbG sowie in Verfahren nach dem 8. Abschnitt des LwAnpG obliegen. Der Verband tritt nach Maßgabe seiner Satzung an die Stelle der einzelnen Mitgliedsteilnehmergemeinschaften. Dies sind u.a. folgende Aufgaben:

Mitglieder übernimmt der VLF das Finanzmanagement und die Kassengeschäfte in voller Verantwortung. Dieser Bereich umfasst beispielsweise folgende Aufgaben:

  • die einheitliche Buchführung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben im Zahlungsverkehr der Teilnehmergemeinschaften
  • die Sicherstellung der Liquidität durch:
    • Erstellung von Finanzierungsplänen und Jahresabschlüssen
    • Durchführung von BeitragshebungenEinrichtung eines Verbundkontos
    • Aufnahme von Darlehen und Weitergabe an Mitglieder
    • Verwaltung der Kassenmittel
  • Beratung, Begleitung und Gewährleistung der Bereitstellung von Eigenanteilen
  • Erstellung von Finanzierungsplänen und Jahresabschlüssen

Das Team informiert und berät die Vorstände der Teil

Aufstellung der erforderlichen Planungen, der Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange der Raumordnung, Landesplanung, des Umweltschutzes, der Erholung, der Landeskultur – kurz: in allen Belangen der Flurbereinigung. Darüber hinaus begleitet der VLF bei der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen bis zur Übernahme durch den künftigen Unterhaltungspflichtigen bzw. bis zur Schlussfeststellung des Verfahren. Die können zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  • den ländlichen Wegebau (Aus- und Neubaumaßnahmen) inklusive Alleenschutz
  • den Ersatzneubau oder Sanierung von Brücken und sonstigen Kreuzungsbauwerken,
  • die Wasserwirtschaft/ den Landschaftswasserhaushalt (Stauanlagen, Sohlschwellen/ -gleiten, Gewässerbau),
  • den Natur- und Artenschutz (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Revitalisierungsmaßnahmen),
  • den Tourismus (Radwege, Rastplätze) sowie

Und beispielsweise folgende Aufgaben sein:

  • Erarbeitung Ausführungsplanung
  • Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen
  • Bauüberwachung, Bauoberleitung und Dokumentation

Diese Aufgaben werden durch den Fachbereich Zentrale Aufgaben im Team UI umgesetzt.

Der Verband setzt Aufgaben um, die der Teilnehmergemeinschaft nach § 18 Absatz 2 FlurbG in Verbindung mit dem BbgLEG übertragen wurden. Er erbringt sonstige ihm in Vorbereitung oder in Verbindung mit der Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch das Land übertragene Aufgaben.

Dies sind u.a. folgende Aufgaben:

Die Flurneuordnungsbehörde fällt die Entscheidung zur Einleitung eines Flurneuordnungsverfahrens nach gründlicher Analyse und an Hand definierter Kriterien. Vor der Verfahrenseinleitung werden zur Überprüfung der Kriterien und zum Gespräch mit den Akteuren vor Ort sogenannte Vorarbeiten durchgeführt. Grundlage der Vorarbeiten sind oftmals Anträge zur Durchführung einer Flurneuordnung. Diese Anträge können von Landwirten, Bodeneigentümern, Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern gestellt und beim zuständigen Landesamt (LINK) oder Ministerium (LINK) formlos eingereicht werden. Der VLF führt die Vorarbeiten nach § 26c FlurbG durch.

Nach Anordnung des Verfahrens übernimmt der Verband nach Maßgabe des § 18 Absatz 2 FlurbG die der TG gemäß §§ 3, 7 und 8 BbgLEG übertragenen Aufgaben, soweit es sich nicht um hoheitliche Aufgaben oder Beschlüsse der TG handelt, die unmittelbare Rechtswirkung erzielen und soweit nach Maßgabe von § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BbgLEG keine abweichende Entscheidung getroffen wurde. Zu den Aufgabenbereichen gehören beispielsweise folgende Aufgaben (LINK zum Verfahrensablauf):

  • Legitimation – Ermittlung der Beteiligten und ihrer Rechte an Grundstücken
  • Wertermittlung – Durchführung des Wertermittlungsverfahrens
  • Neugestaltung inklusive Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • Planwunschtermine – Befragung der Teinehmer bzgl. ihres Abfindungswunsches
  • Erstellung des Bodenordnungsplanes – Zusammenfassung aller Ergebnisse im Verfahren