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Glossar

Abfindung

Die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zugewiesenen neuen Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Abfindung.

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Abzug

Grundsätzlich ist zu unterscheiden:

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Arrondierung

Ein Begriff, der in der Flurbereinigung verwendet wird, um die Neuordnung von Grundstücken und Flächen zu beschreiben. Bei der Arrondierung werden Landparzellen neu geordnet oder zusammengelegt, um eine effizientere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Form der Grundstücke zu optimieren und benachbarte Flächen zu vereinen, um die landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern und die Infrastruktur […]

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Ausbau gemeinschaftliche Anlagen (inklusive Definition gemeinschaftliche Anlage)

Der Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen ist die landschaftsgerechte Herstellung aller im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für den Ausbau ist die Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch die obere Flurbereinigungsbehörde. Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft sind die in einem Flurbereinigungsverfahren hergestellten Anlagen, die den gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Teilnehmerinnen […]

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Ausführungsanordung

Mit der Ausführungsanordnung wird der Stichtag festgelegt, an dem der neue Rechtszustand (Neuer Bestand, der im Flurbereinigungsplan nachgewiesen ist) eintritt. Damit wird der Alte Bestand (alter Rechtszustand) durch den Neuen Bestand ersetzt.

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Ausführungskosten

Ausführungskosten fallen an, z. B. bei der Herstellung und dem Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, der Bodenordnung, der Wertermittlung und der Entschädigungen für vorübergehende Nachteile. Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft.

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Ausgleichmaßnahmen

Ausgleichsmaßnahmen Nicht vermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur werden durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.

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Berichtigung öffentlicher Bücher

Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustands werden die öffentlichen Bücher (z. B. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Wasserbuch) unrichtig. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen und ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Bis zur Abgabe der Grundbuch- und Katasterberichtigungsunterlagen ist die obere Flurbereinigungsbehörde Grundbuch und Kataster führende Stelle.

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Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz (BbgLEG)

Das Brandenburgische Landentwicklungsgesetz (BbgLEntwicklG) ist ein Gesetz des Landes Brandenburg in Deutschland, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums festlegt. Es regelt unter anderem die Instrumente der Flurbereinigung und Dorferneuerung sowie die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der […]

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Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg

Hauptgeschäftsstelle Potsdam
Friedrich-Engels-Str. 23
14473 Potsdam


Tel. +49 (0)331 - 70422 - 00

Fax +49 (0)331 - 70422 - 19


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