Abfindung
Die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zugewiesenen neuen Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Abfindung.
Mehr erfahrenDie einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer zugewiesenen neuen Grundstücke, wesentlichen Grundstücksbestandteile (Gebäude, Bäume usw.) und Erbbaurechte bilden die Abfindung.
Mehr erfahrenEin Begriff, der in der Flurbereinigung verwendet wird, um die Neuordnung von Grundstücken und Flächen zu beschreiben. Bei der Arrondierung werden Landparzellen neu geordnet oder zusammengelegt, um eine effizientere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Form der Grundstücke zu optimieren und benachbarte Flächen zu vereinen, um die landwirtschaftliche Nutzung zu verbessern und die Infrastruktur […]
Mehr erfahrenDer Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen ist die landschaftsgerechte Herstellung aller im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens geplanten Maßnahmen. Voraussetzung für den Ausbau ist die Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan durch die obere Flurbereinigungsbehörde. Gemeinschaftliche Anlagen der Teilnehmergemeinschaft sind die in einem Flurbereinigungsverfahren hergestellten Anlagen, die den gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Teilnehmerinnen […]
Mehr erfahrenMit der Ausführungsanordnung wird der Stichtag festgelegt, an dem der neue Rechtszustand (Neuer Bestand, der im Flurbereinigungsplan nachgewiesen ist) eintritt. Damit wird der Alte Bestand (alter Rechtszustand) durch den Neuen Bestand ersetzt.
Mehr erfahrenAusführungskosten fallen an, z. B. bei der Herstellung und dem Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, der Bodenordnung, der Wertermittlung und der Entschädigungen für vorübergehende Nachteile. Die Ausführungskosten trägt die Teilnehmergemeinschaft.
Mehr erfahrenAusgleichsmaßnahmen Nicht vermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur werden durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen.
Mehr erfahrenMit dem Eintritt des neuen Rechtszustands werden die öffentlichen Bücher (z. B. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Wasserbuch) unrichtig. Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen und ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Bis zur Abgabe der Grundbuch- und Katasterberichtigungsunterlagen ist die obere Flurbereinigungsbehörde Grundbuch und Kataster führende Stelle.
Mehr erfahrenDas Brandenburgische Landentwicklungsgesetz (BbgLEntwicklG) ist ein Gesetz des Landes Brandenburg in Deutschland, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums festlegt. Es regelt unter anderem die Instrumente der Flurbereinigung und Dorferneuerung sowie die Möglichkeiten der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, des Naturschutzes und der […]
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